Mitwirkung

Mitwirkung

Diese Gremien arbeiten eng mit der Werkstattleitung zusammen und vertreten die Werkstattbeschäftigten

Werkstattrat

Die permanente Institution des Werkstattrates

ist ein demokratisches und von den Mitarbeitern

gewähltes Gremium, das in enger Zusammenarbeit

mit der Werkstattleitung, unterstützt durch

eine Vertrauensperson, ein Mitbestimmungs- und

Mitwirkungsrecht am allgemeinen Werkstattgeschehen

ausübt.

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Frauenbeauftragte

Nach §39a Absatz 1 WMVO sind die wesentlichen Aufgaben der Frauenbeauftragten folgende:

Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderungen gegenüber der Werkstattleitung, insbesondere in den Bereichen:

-         Gleichstellung von Frauen und Männern

-         Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung

-         Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer             Belästigung oder Gewalt

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Mitarbeitervertretung

Die gewählten Mitglieder der Mitarbeitervertretung (MAV) vertreten die Interessen des Personals gegenüber der Werkstattleitung. MAV und Werkstattleitung informieren sich regelmäßig gegenseitig über wichtige Angelegenheiten und Veränderungen in der Einrichtung.

 

miteinander . nebeneinander . füreinander

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